Teilnahmeberechtigung

Alle interessierten Gasthäuser aus Hessens ländlichen Räumen sind eingeladen  am Wettbewerb teilzunehmen. Teilnehmen können alle Gasthäuser, Landgasthöfe und Gastwirtschaften mit regelmäßigen Öffnungszeiten in ganz Hessen, die nicht im Gebiet einer kreisfreien Stadt (Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden) oder einer Sonderstatusstadt (Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Wetzlar) liegen.

Laufzeit

Bewerbungen können ab dem 25.01.2024 eingereicht werden. Letzter Einreichungstag (Stichtag) ist der 25.03.2024.

Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen versichert der Wettbewerbsteilnehmer, 

  • dass er über alle Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und/oder Designrechte von abgebildeten Personen, Produkten und Gebäuden auf den Bewerbungsunterlagen und Bildern verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind.
  • dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. 

Falls auf einem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein. Der Wettbewerbsteilnehmer versichert, dass er die Einwilligung der auf den Fotos abgebildeten Personen eingeholt hat und diese auf Nachfrage jederzeit vorlegen kann. 

Einräumung von Rechten

Die Preisträger räumen den Trägern des Wettbewerbs die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern zum Zwecke der Präsentation bei allen derzeit bekannten Medien (Audio, Video, Print und Online) ein. Die von den Preisträgern eingereichten Unterlagen, Daten und Bilder werden bei einer Veröffentlichung der Bilder ggf. an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Medienredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren. Die Teilnehmenden erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. 
Die Teilnehmenden erklären sich im Falle einer Prämierung mit der Weiterverwertung von Bildern und Unterlagen zu weitergehenden Zwecken (z. B. Publikationen und Präsentationen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erfolgen) einverstanden. 
Sie erklären sich darüber hinaus auch mit der räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzung und Veröffentlichung von Bildern, die während der Prämierungsveranstaltung (z. B. Preisübergabe) gefertigt werden, einverstanden. 
Den Preisträgern verbleiben die Nutzungsrechte an ihren eingereichten Bewerbungsunterlagen und Bilddokumenten, sofern dies den Wettbewerbszielen des DEHOGA Hessen e. V. nicht entgegensteht.

Haftung

Obhutspflichten des Wettbewerbsausrichters DEHOGA Hessen e.V. beginnen erst mit vollständigem Eintreffen der Bewerbungsunterlagen. 
Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den Bewerbungsunterlagen während der Übermittlung. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der*die Teilnehmer*in den Ausrichter von allen Ansprüchen frei, sofern kein Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Bediensteten, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Ausrichters vorliegt. 
Die Wettbewerbsträger haften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Wettbewerbsträger, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für anderweitige Schäden haften die Wettbewerbsträger nur, wenn sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Wettbewerbsträger, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, wird insoweit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Einhalten für das Erreichen des Auslobungszwecks von besonderer Bedeutung sind. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen die Wettbewerbsträger keine Haftung für Druckfehler und Irrtümer.

Datenschutz

Der Ausrichter gewährleistet, dass alle im Rahmen des Wettbewerbs personenbezogenen Daten nicht zu anderen Zwecken als zu den voran genannten wettbewerbsbedingten Veröffentlichungen verwendet werden und nicht an Wettbewerbsunbeteiligte weitergegeben werden. Alle eingereichten Bewerbungsunterlagen und Bilddokumente und Datenträger werden entsprechend des jeweils geltenden rechtlichen Aufbewahrungsfristen ordnungsgemäß archiviert, vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte senden Sie deshalb keine Originale ein.

Teilnahmeausschluss

Bewerber, deren Bewerbungsunterlagen Bilder oder Texte enthalten, die strafrechtlich relevant, sittenwidrig oder in sonstiger Weise verwerflich sind, werden von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen. Ebenso von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen sind die mit der Auswertung der Bewerbungsunterlagen und der Entscheidung über die Preisvergabe betrauten Personen sowie deren Angehörige. Die Wettbewerbsträger behalten sich den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus wichtigem Grund (z.B. Manipulationsverdacht) vor.